Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Studio G3 Eventloft GmbH
Die Anmietung der Räumlichkeiten, der Technik sowie des Mobiliars der Studio G3 Eventloft GmbH erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden (Mieters) finden keine Anwendung, ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1. Rückgabe der Räumlichkeiten im Originalzustand
Nach einer Produktion, Foto- oder Filmaufnahmen oder einer Tagesveranstaltung müssen die Räume der Studio G3 Eventloft GmbH im Originalzustand übergeben werden. Der Kunde (Mieter) trägt sämtliche Instandsetzungsarbeiten sowie die damit verbundenen Kosten. Diese Arbeiten müssen innerhalb von 2 Werktagen abgeschlossen werden. Der entstehende Mietausfall wird mit 50 Prozent des vereinbarten Tagessatzes berechnet. Diese Kosten trägt der Kunde (Mieter). Dauern Instandsetzungsarbeiten länger als 2 Werktage, werden dem Kunden (Mieter) für jeden zusätzlichen Tag 100 Prozent des vereinbarten Tagessatzes in Rechnung gestellt.
2. Raummiete
Die Raummiete ist gestaffelt in Tagessätze und umfasst 9-Stunden-Nutzung innerhalb des Zeitfensters von 8:00 bis 22:00 Uhr (Montag bis Sonntag).
Für jede weitere begonnene Stunde wird ein Overtime-Zuschlag von 130 EUR berechnet.
Ein Anspruch auf vergütungsfreie Überlassung der Räume bei einer unplanmäßigen Überschreitung der Mietzeit besteht nicht.
In der Raummiete sind sämtliche standardmäßig vorhandenen Basis-Einrichtungsgegenstände der Studio G3 Eventloft GmbH.
3. Reservierung / Buchung / Stornierung
Reservierungen sind mündlich möglich. Festbuchungen sowie Stornierungen müssen schriftlich oder durch digitale Unterschrift erfolgen. Die Anmietung erfolgt zu dem im Buchungsvertrag benannten Preis, für den darin genannten Zeitraum sowie inklusive der hinzugebuchten Zusatzleistungen aus dem Angebot der Studio G3 Eventloft GmbH.
Sollte für einen Zeitraum, für den bereits eine Reservierung vorliegt, eine zweite Reservierung eingehen, hat die erste Reservierung die Möglichkeit, das Studio innerhalb von 24 Stunden fest zu buchen. Ansonsten erhält jede schriftliche Festbuchung den Vorrang. Eine Reservierung muss spätestens zwei Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Produktions- oder Veranstaltungsbeginn durch Rücksendung des unterzeichneten Buchungsvertrags in eine Festbuchung umgewandelt werden. Andernfalls kann sie von der Studio G3 Eventloft GmbH ohne weitere Rücksprache gelöscht werden.
Stornierungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen:
4. Zusätzliche Leistungen und Kosten
Leistungen aus dem zusätzlichen Angebot sind nicht in der Grundmiete von Studio G3 Eventloft GmbH enthalten. Kosten für abhandengekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände stellen wir dem Kunden (Mieter) zum Neupreis oder in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Falls die Studio G3 Eventloft GmbH im Rahmen einer Veranstaltung oder Produktion Material oder Mobiliar von Dritten beschafft und bereitstellt, werden dem Kunden (Mieter) die entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen
Die berechnete Raummiete und die Kosten für Leistungen aus dem zusätzlichen Angebot sind 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzüge per Überweisung zur Zahlung fällig. Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kunden, die erstmalig unsere Räumlichkeiten buchen, müssen die Rechnung vor Beginn der Veranstaltung oder Produktion vollständig zahlen.
6. Nutzungsbedingungen
Die zur Miete überlassenen Räume dürfen ausschließlich vom Kunden (Mieter) oder dessen Kunden genutzt werden. Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Studio G3 Eventloft GmbH. Der Kunde verpflichtet sich, die nachstehenden Punkte der Hausordnung einzuhalten und trägt dafür Sorge, dass sämtliche Personen, die sich während der Produktion oder Veranstaltung in den Räumen aufhalten, ebenfalls die Hausordnung einhalten.
7. Haftung des Kunden
Der Kunde (Mieter) haftet für sämtliche Schäden an den überlassenen Räumlichkeiten inklusive aller überlassenen Gegenstände sowie an der gesamten Außenanlage, sowie für daraus entstehende Folgekosten (wie Mietausfall). Der Kunde hat vor Mietbeginn eine Versicherung für etwaige Schäden vorzuweisen.
8. Haftung der Studio G3 Eventloft GmbH
Die Studio G3 Eventloft GmbH haftet für die von ihr oder ihren Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Die Haftung pro Schadensfall ist auf den doppelten Wert des vertraglich vereinbarten Mietbetrags begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für die Beschädigung oder den Diebstahl von Gegenständen oder Equipment, welches der Kunde (Mieter) selbst mitgebracht hat. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden Dritter, die von uns nicht beauftragt wurden, sowie die Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
9. Rückgabe der Räumlichkeiten und aller mit vermieteten Objekten
Der Kunde verpflichtet sich, die Räume am Mietzeiten aufzuräumen und alle Räume, gegebenenfalls überlassene Schlüssel sowie alle mit vermieteten Gegenständen im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Die Übergabe erfolgt an einen Mitarbeiter der Studio G3 Eventloft GmbH, der zu diesem Zweck rund eine halbe Stunde vor Ende der Produktion oder Veranstaltung benachrichtigt werden muss. Wurden zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen, wie Getränke oder Lebensmittel, ist eine Bestätigung über die verbrauchte Menge zu übergeben und zu unterzeichnen. Sollte eine Mietsache beschädigt worden sein, muss eine schriftliche Aufzeichnung über die Art und den Umfang der Schäden unterzeichnet und mit übergeben werden.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Buchungsvertrags sowie der hier festgelegten Bedingungen können ausschließlich schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine andere, wirksame, wie sie von den Vertragsparteien unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart worden wäre, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.
Gerichtsstand ist München.