die nachfolgenden geschäftsbedingungen gelten für alle verträge zwischen der g3 studio gmbh (nachfolgend „vermieter") und dem mieter über die vermietung von räumlichkeiten und die erbringung von dienstleistungen im rahmen von events, workshops, produktionen und pop-up-formaten.
entgegenstehende oder abweichende geschäftsbedingungen des mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der vermieter stimmt ihrer geltung ausdrücklich schriftlich zu.
ein mietvertrag kommt durch schriftliche bestätigung (auch per e-mail) des vermieters zustande. anfragen des mieters stellen ein unverbindliches angebot dar.
der vermieter behält sich das recht vor, buchungsanfragen ohne angabe von gründen abzulehnen.
der leistungsumfang ergibt sich aus der buchungsbestätigung. zusätzliche leistungen wie catering, technik, mobiliar oder personal sind separat zu beauftragen und werden gesondert berechnet.
die nutzungszeit beginnt und endet zu den vereinbarten zeiten. auf- und abbauzeiten sind in der regel außerhalb der mietzeit zu organisieren, sofern nicht anders vereinbart.
alle preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen umsatzsteuer. die aktuelle preisliste ist auf der website einsehbar oder kann beim vermieter angefragt werden.
nach vertragsschluss ist eine anzahlung in höhe von 50% der gesamtsumme innerhalb von 7 tagen fällig. der restbetrag ist spätestens 14 tage vor veranstaltungsbeginn zu begleichen.
zusätzlich gebuchte leistungen werden nach erbringung in rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 tagen nach rechnungsdatum zu zahlen.
stornierungen durch den mieter müssen schriftlich (per e-mail ausreichend) erfolgen. es gelten folgende stornierungsfristen:
bis 60 tage vor veranstaltung: kostenfrei
59-30 tage vor veranstaltung: 50% der gesamtsumme
29-14 tage vor veranstaltung: 75% der gesamtsumme
ab 13 tage vor veranstaltung: 100% der gesamtsumme
bei pop-up-buchungen (wochenmiete) gelten abweichende konditionen nach individueller vereinbarung.
der mieter verpflichtet sich, die räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und ausschließlich für den vereinbarten zweck zu nutzen.
eine weitervermietung oder überlassung an dritte ist nicht gestattet.
der mieter haftet für schäden an der ausstattung und den räumlichkeiten, die während der mietzeit entstehen. normale abnutzung ist hiervon ausgenommen.
die räumlichkeiten sind in dem zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. müll ist durch den mieter ordnungsgemäß zu entsorgen.
der vermieter haftet nur für schäden, die auf vorsatz oder grober fahrlässigkeit beruhen.
für eingebrachte gegenstände des mieters oder seiner gäste wird keine haftung übernommen. eine versicherung obliegt dem mieter.
der mieter haftet gegenüber dem vermieter für alle schäden, die durch ihn, seine mitarbeiter oder gäste verursacht werden.
bei höherer gewalt (z. b. pandemie, naturkatastrophen, behördliche anordnungen) kann der vermieter vom vertrag zurücktreten. bereits gezahlte beträge werden zurückerstattet. weitergehende ansprüche bestehen nicht.
der mieter verpflichtet sich, die hausordnung des vermieters einzuhalten. diese wird bei vertragsschluss zur verfügung gestellt.
bei veranstaltungen mit mehr als 100 personen ist sicherheitspersonal verpflichtend einzusetzen (siehe separate vereinbarung).
rauchen ist in den räumlichkeiten nicht gestattet.
personenbezogene daten werden ausschließlich zur vertragsabwicklung verarbeitet. weitere informationen finden sich in unserer datenschutzerklärung.
sollten einzelne bestimmungen dieser agb unwirksam sein oder werden, bleibt die wirksamkeit der übrigen bestimmungen hiervon unberührt.
es gilt das recht der bundesrepublik deutschland. gerichtsstand ist münchen, sofern der mieter kaufmann, juristische person des öffentlichen rechts oder öffentlich-rechtliches sondervermögen ist.
stand: januar 2025